Rückstau in München: was die Satzung vorschreibt
Jeder Grundstückseigentümer muss sich selbst gegen Rückstau aus dem Kanal schützen.
- Rückstauebene
- Satzung definiert sie nicht; die städtische Infoseite nennt als Regel die Straßenoberkante vor dem Grundstück
- Regelwerk
- Satzung über die Benutzung der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München (Entwässerungssatzung – EWS)28.08.2018, in Kraft 01.10.2018 (keine Änderungsvermerke im gelesenen Text)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 6
- Haftung der Stadt bei Rückstau
- Ausgeschlossen bzw. beschränkt: § 18 Abs. 1 Satz 2 (keine Haftung für Rückstau bei unvermeidbaren Betriebsstörungen); § 18 Abs. 2: Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
- Zuständig
- Münchner Stadtentwässerung (MSE)
- Beratung
- Kontakt MSE-42 Grundstücksentwässerung, Tel. 089/233-96996; ein ausdrückliches (kostenloses) Beratungsangebot wird nicht genannt
Satzung lesen Merkblatt des Entwässerungsbetriebs Gefahrenkarten Bayern
Was du in München brauchst
Was das für dich heißt
- Jeder Ablauf im Keller, der tiefer als die Straßenoberkante vor deinem Haus liegt, braucht eine Rückstausicherung: Bodenablauf, Dusche, Waschmaschine, WC.
- Für ein WC im Keller ist eine Hebeanlage die Regel. Für fäkalienfreies Abwasser reicht ein Rückstauverschluss (Typ 2, 3 oder 5) nur, wenn Gefälle zum Kanal besteht und der Raum untergeordnet genutzt wird; bei Wohnräumen im Keller ist auch hier eine Hebeanlage nötig.
- Die Sicherung muss funktionieren: Wartung durch einen Fachkundigen etwa halbjährlich, Notverschluss regelmäßig betätigen.
- Die Satzung schränkt die Haftung der Stadt bei Rückstau stark ein (siehe oben). Fehlt die vorgeschriebene Rückstausicherung oder funktioniert sie nicht, trägst du den Schaden in aller Regel selbst. Versichert ist Rückstau nur über den Baustein Elementarschäden.
Förderung in München
Ein Zuschuss der Stadt für Rückstausicherungen ist uns nicht bekannt. Frag beim Entwässerungsbetrieb nach, bevor du einen Auftrag vergibst; manche fördern Beratungen oder Maßnahmen ohne große Ankündigung.
Bundesweit gilt: Lohnkosten des Fachbetriebs kannst du als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen (20 %, bis 1.200 € im Jahr), aber nicht zusätzlich zu einem öffentlichen Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Förder-Finder
Stand der Recherche: 7. November 2026. Satzung gelesen.